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Wie darf man mit Gemeingut umgehen?

Zuschlag für ehemaliges Landesstraßenbauamt an zwielichten Verhandlungspartner? ÖDP fragt nach, beim BLB und dem Land NRW.

Foto: Pixabay_free_José Manuel de Laá

Das seit 8 Jahren leerstehende ehemalige Landesstraßenbauamt in Aachen wird vom Bau- und Liegenschafts-Betrieb-NRW (BLB) verwaltet und befindet sich somit im Eigentum des Landes NRW.  Nach einem über zehnmonatigen Bieterverfahren hat wohl jetzt ein zwielichtiger Verhandlungspartner den "Zuschlag" erhalten.

Der Protagonist konnte sich, einst verwickelt und und vor Gericht gestanden wegen eines einzigartigen Wirtschaftskrimis, über das Konstrukt einer Geldstrafe aus der Vorbestrafung freikaufen.

Das Objekt und Grundstück ist im Eigentum des Landes NRW und somit, nach unserer Auffassung, Gemeingut - also im Eigentum aller Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW.


Wie darf man mit Gemeingut umgehen?
Dazu haben wir von der ÖDP-Aachen-Düren-Heinsberg sieben Fragen in einem Schreiben an Verantwortliche des Bau- und Liegenschafts-Betrieb-NRW (BLB) und des Landes NRW gestellt.

Anschreiben des KV Aachen an BLB und Land NRW (pdf)
Verantwortliche und Ratsfraktionen der Stadt Aachen wurden ins CC gestellt und dürfen auch gerne zu den Fragen ihre Stellungnahmen abgeben.

Die Fragen beziehen sich auf einen Bericht der Aachener Nachrichten vom 04. Mai 2021: https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/koenig-von-koeln-josef-esch-zieht-es-nach-aachen_aid-57825961

 

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